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Familienkasse · Kinderzuschlag

Kinderzuschlag – wer ihn bekommt und wie hoch er ist

Der Kinderzuschlag ist für Familien gedacht, deren Einkommen für sie selbst reicht, aber nicht für die Kinder. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt – und kann den Weg ins Jobcenter ersparen.

Voraussetzung

Mindesteinkommen

Es gibt eine Untergrenze beim Einkommen: 900 Euro brutto für Elternpaare, 600 Euro für Alleinerziehende.

  • Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag zählen dabei nicht mit
  • Kind unter 25, unverheiratet, im Haushalt lebend
  • Für das Kind muss Kindergeld gezahlt werden
Zur Familienkasse
Höhe

Bis 297 Euro je Kind

Den Höchstbetrag gibt es, wenn das eigene Einkommen genau den eigenen Bedarf deckt. Liegt es darüber, sinkt der Zuschlag.

  • Höchstbetrag seit 1. Januar 2025, 2026 unverändert
  • Die genaue Höhe rechnet die Familienkasse aus
  • Wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt
Nachweise ansehen
Dauer

Sechs Monate, dann neu

Der Bewilligungszeitraum beträgt sechs Monate. Danach ist ein neuer Antrag nötig, sonst entsteht eine Lücke.

  • Zeitraum beginnt mit dem Antragsmonat
  • Rechtzeitig vor Ablauf neu beantragen
  • Ende des Zeitraums steht im Bescheid
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Was Sie wissen sollten

Rechtsgrundlage§ 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Zuständig ist die Familienkasse – dieselbe Stelle, die auch das Kindergeld auszahlt.
Wer ihn bekommtFamilien mit eigenem Einkommen über der Mindestgrenze, deren Einkommen aber nicht für den Bedarf der Kinder reicht. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, bekommt in der Regel keinen Kinderzuschlag.
Zur HöheDer Höchstbetrag liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 297 Euro je Kind und Monat und gilt 2026 unverändert. Im Gesetz steht kein fester Betrag, sondern eine Berechnungsformel – die Zahl wird jährlich neu festgesetzt.
Warum er sich lohntWer Kinderzuschlag bezieht, hat oft auch Anspruch auf Wohngeld und ist von Kita-Gebühren befreit. Zusammen kann das mehr sein als der Zuschlag selbst.
Bei AblehnungGegen den Bescheid ist Widerspruch möglich, in der Regel innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

So funktioniert AmtsKompass – in 3 Schritten

1
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Bewilligung oder Ablehnung der Familienkasse als Foto oder PDF hochladen.

2
Automatische Analyse

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3
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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Höchstbetrag liegt bei 297 Euro je Kind und Monat. Er gilt seit dem 1. Januar 2025 und ist 2026 unverändert. Den vollen Betrag gibt es, wenn das eigene Einkommen genau den eigenen Bedarf deckt; liegt es darüber, fällt der Zuschlag geringer aus.
Wie viel muss ich verdienen, um Kinderzuschlag zu bekommen?
Nach § 6a BKGG müssen Elternpaare mindestens 900 Euro und Alleinerziehende mindestens 600 Euro monatlich haben. Wohngeld, Kindergeld und der Kinderzuschlag selbst zählen bei dieser Grenze nicht mit.
Wie lange wird der Kinderzuschlag bewilligt?
Der Bewilligungszeitraum beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Monat der Antragstellung. Danach ist ein neuer Antrag nötig – wer zu spät stellt, riskiert eine Zahlungslücke.
Bekomme ich Kinderzuschlag und Grundsicherungsgeld gleichzeitig?
In der Regel nicht. Der Kinderzuschlag ist gerade dafür gedacht, den Bezug von Grundsicherungsgeld zu vermeiden. Deckt er zusammen mit dem übrigen Einkommen den Bedarf der Familie, entfällt der Anspruch auf Grundsicherungsgeld.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der Familienkasse – derselben Stelle, die auch das Kindergeld auszahlt. Der Antrag ist online, per Formular oder persönlich möglich.

Quellen

Diese Seite gibt den Rechtsstand vom August 2026 wieder und dient der ersten Orientierung – sie ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.

Zum Mitnehmen

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Keine RechtsberatungWir sind keine Kanzlei und keine Beratungsstelle. Die Texte hier ordnen ein und erklären, sie ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft eine Sozialberatung, ein Sozialverband oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Sozialrecht weiter.
Woher die Angaben stammenWir stützen uns auf die Gesetzestexte und die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen und verlinken sie auf den jeweiligen Seiten. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.
StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.