Familienkasse · Kinderzuschlag
Kinderzuschlag – wer ihn bekommt und wie hoch er ist
Der Kinderzuschlag ist für Familien gedacht, deren Einkommen für sie selbst reicht, aber nicht für die Kinder. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt – und kann den Weg ins Jobcenter ersparen.
Was Sie wissen sollten
Rechtsgrundlage§ 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Zuständig ist die Familienkasse – dieselbe Stelle, die auch das Kindergeld auszahlt.
Wer ihn bekommtFamilien mit eigenem Einkommen über der Mindestgrenze, deren Einkommen aber nicht für den Bedarf der Kinder reicht. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, bekommt in der Regel keinen Kinderzuschlag.
Zur HöheDer Höchstbetrag liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 297 Euro je Kind und Monat und gilt 2026 unverändert. Im Gesetz steht kein fester Betrag, sondern eine Berechnungsformel – die Zahl wird jährlich neu festgesetzt.
Warum er sich lohntWer Kinderzuschlag bezieht, hat oft auch Anspruch auf Wohngeld und ist von Kita-Gebühren befreit. Zusammen kann das mehr sein als der Zuschlag selbst.
Bei AblehnungGegen den Bescheid ist Widerspruch möglich, in der Regel innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Höchstbetrag liegt bei 297 Euro je Kind und Monat. Er gilt seit dem 1. Januar 2025 und ist 2026 unverändert. Den vollen Betrag gibt es, wenn das eigene Einkommen genau den eigenen Bedarf deckt; liegt es darüber, fällt der Zuschlag geringer aus.
Wie viel muss ich verdienen, um Kinderzuschlag zu bekommen?
Nach § 6a BKGG müssen Elternpaare mindestens 900 Euro und Alleinerziehende mindestens 600 Euro monatlich haben. Wohngeld, Kindergeld und der Kinderzuschlag selbst zählen bei dieser Grenze nicht mit.
Wie lange wird der Kinderzuschlag bewilligt?
Der Bewilligungszeitraum beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Monat der Antragstellung. Danach ist ein neuer Antrag nötig – wer zu spät stellt, riskiert eine Zahlungslücke.
Bekomme ich Kinderzuschlag und Grundsicherungsgeld gleichzeitig?
In der Regel nicht. Der Kinderzuschlag ist gerade dafür gedacht, den Bezug von Grundsicherungsgeld zu vermeiden. Deckt er zusammen mit dem übrigen Einkommen den Bedarf der Familie, entfällt der Anspruch auf Grundsicherungsgeld.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der Familienkasse – derselben Stelle, die auch das Kindergeld auszahlt. Der Antrag ist online, per Formular oder persönlich möglich.
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Keine RechtsberatungWir sind keine Kanzlei und keine Beratungsstelle. Die Texte hier ordnen ein und erklären, sie ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft eine Sozialberatung, ein Sozialverband oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Sozialrecht weiter.
Woher die Angaben stammenWir stützen uns auf die Gesetzestexte und die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen und verlinken sie auf den jeweiligen Seiten. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.
StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.