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Wohngeldstelle · Wohnkosten

Wohngeld: Antrag, Weiterleistung und Änderungen

Wohngeld-Antrag, Mietzuschuss oder Lastenzuschuss, Weiterleistungsantrag und Änderungsmitteilung – alles geordnet. Wohngeld-Post mit AmtsKompass hochladen, Fristen erkennen und Aufgaben ableiten.

Wohngeldstelle

Wohngeld-Antrag (Mietzuschuss)

Für Mieterinnen und Mieter, die Wohngeld erstmals oder erneut beantragen. Die Wohngeldstelle ist meist beim Wohnungsamt der Gemeinde.

  • Antrag bei der örtlichen Wohngeldstelle stellen
  • Mietvertrag, Einkommensnachweise und Personalausweis mitbringen
  • Bearbeitungszeit: 2–8 Wochen
Antrag online finden (Bund)
Wohngeldstelle

Weiterleistungsantrag

Wohngeld wird meist für 12 Monate bewilligt. Vor Ablauf einen Weiterleistungsantrag stellen, damit keine Lücke entsteht.

  • Antrag mind. 4–6 Wochen vorher einreichen
  • Aktuelle Einkommensnachweise beilegen
  • Änderungen (Miete, Haushalt) gleichzeitig mitteilen
Wohngeld+ Info (BMWSB)
Wohngeldstelle

Änderungsmitteilung

Miete, Einkommen oder Haushalt haben sich geändert? Das muss der Wohngeldstelle gemeldet werden – sonst droht Rückforderung.

  • Mieterhöhung sofort mitteilen
  • Einkommensänderungen melden
  • Neue Haushaltsmitglieder anzeigen
Bescheid hochladen & prüfen

Was Sie wissen sollten

Geplant Was sich 2027 ändern soll

Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Wohngeld ab Januar 2027 kürzen würde. Der Bundesrat hat Einwände erhoben, entschieden ist noch nichts – der Bundestag berät den Entwurf.

Vorgesehen sind drei Änderungen:

Nach den Berechnungen der Bundesregierung würde rund ein Drittel der etwa 1,24 Millionen Wohngeldhaushalte den Anspruch verlieren; etwa 163.000 Haushalte müssten stattdessen Grundsicherung beantragen.

Wichtig für laufende Fälle: Der Entwurf sieht einen Bestandsschutz vor. Wurde Wohngeld vor dem 1. Januar 2027 bewilligt und reicht der Bewilligungszeitraum ins Jahr 2027, soll der bisherige Betrag bis zum Ende dieses Zeitraums weitergezahlt werden. Da Wohngeld nach § 25 Absatz 1 WoGG in der Regel für zwölf Monate bewilligt wird und der Zeitraum am Ersten des Antragsmonats beginnt (§ 25 Absatz 2 WoGG), kann ein Antrag noch in diesem Jahr den alten Berechnungsstand über weite Teile des Jahres 2027 sichern.

Das ist ein Entwurf, kein geltendes Recht – Bundestag und Bundesrat können ihn noch ändern. Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.

Wohngeld PlusSeit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 deutlich höhere Beträge und ein erweiterter Empfängerkreis. Zum 1. Januar 2025 folgte die nächste Anhebung um rund 15 Prozent – nach § 43 WoGG wird alle zwei Jahre angepasst. Auch Heizkosten werden bezuschusst.
MietzuschussFür Mieterinnen und Mieter. Richtet sich nach Miethöhe, Haushaltsgröße und Einkommen.
LastenzuschussFür Eigentümer selbst genutzter Immobilien statt Mietzuschuss.
FristenWohngeld wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt – rückwirkend nicht möglich. Sofort beantragen.

So funktioniert AmtsKompass – in 3 Schritten

1
Dokument hochladen

Brief oder Bescheid als Foto oder PDF hochladen – kostenlos registrieren und direkt starten.

2
Automatische Analyse

AmtsKompass erkennt Absender, Dokumenttyp, Fristen und was von Ihnen verlangt wird.

3
Verstehen & handeln

Sie erhalten eine verständliche Erklärung, eine Aufgabenliste und Links zu offiziellen Quellen.

Häufige Fragen zu Wohngeld

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Wohngeld-Antrags?
Je nach Wohngeldstelle dauert die Bearbeitung meist 2 bis 8 Wochen. Wohngeld wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich, auch wenn noch Unterlagen fehlen.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen, die kein Grundsicherungsgeld beziehen, können Mietzuschuss beantragen. Eigentümer selbst genutzter Immobilien können Lastenzuschuss erhalten. Die Höhe hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab – seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 sind die Beträge deutlich höher, zum 1. Januar 2025 wurden sie noch einmal um rund 15 Prozent angehoben.
Was passiert, wenn sich meine Miete oder mein Einkommen ändert?
Änderungen bei Miete, Einkommen oder Haushaltsgröße müssen Sie der Wohngeldstelle mitteilen. Bei gestiegener Miete kann sich Ihr Wohngeld erhöhen – bei höherem Einkommen droht sonst eine Rückforderung.

Zum Mitnehmen

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick – zum Abhaken, Ausdrucken oder Mitnehmen zum Termin.

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Keine RechtsberatungWir sind keine Kanzlei und keine Beratungsstelle. Die Texte hier ordnen ein und erklären, sie ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft eine Sozialberatung, ein Sozialverband oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Sozialrecht weiter.
Woher die Angaben stammenWir stützen uns auf die Gesetzestexte und die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen und verlinken sie auf den jeweiligen Seiten. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.
StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.