Jobcenter · Kinder
Bildung und Teilhabe – was Kindern zusteht
Neben dem Regelbedarf gibt es für Kinder eigene Leistungen: Schulmaterial, Klassenfahrten, Fahrkarten, Nachhilfe, Mittagessen und einen Monatsbeitrag für Verein oder Musikschule.
Was Sie wissen sollten
Rechtsgrundlage§ 28 SGB II. Der Schulbedarf richtet sich nach § 34 SGB XII – dort stehen 100 und 50 Euro als Ausgangswerte, die jährlich fortgeschrieben werden.
Aktuelle BeträgeFür das Schuljahr gelten derzeit 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Halbjahr, zusammen 195 Euro je Kind. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.
Wann gezahlt wirdDas Gesetz knüpft an den Monat an, in dem das jeweilige Schulhalbjahr beginnt – die Termine hängen also vom Bundesland ab, meist August und Februar.
Wer selbst aktiv werden mussWer Grundsicherungsgeld bezieht, bekommt den Schulbedarf in der Regel automatisch. Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen die Leistungen bei der Kommune beantragen.
LernförderungSie wird anerkannt, soweit sie schulische Angebote ergänzt sowie geeignet und zusätzlich erforderlich ist. Eine Bestätigung der Schule hilft dabei sehr.
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es für Schulbedarf?
Derzeit 195 Euro je Kind und Schuljahr, aufgeteilt in 130 Euro zum Beginn des ersten Schulhalbjahres und 65 Euro zum zweiten Halbjahr. Im Gesetz stehen 100 und 50 Euro als Ausgangswerte; sie werden jährlich fortgeschrieben.
Muss ich Bildung und Teilhabe beantragen?
Beim Schulbedarf hängt es von der Leistung ab: Wer Grundsicherungsgeld bezieht, bekommt ihn meist automatisch, sobald die Schulbescheinigung vorliegt. Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen selbst bei der Kommune beantragen. Für Lernförderung, Ausflüge und Teilhabe ist grundsätzlich ein Antrag nötig.
Werden Klassenfahrten voll bezahlt?
§ 28 SGB II spricht von den tatsächlichen Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten. Eine gesetzliche Obergrenze nennt die Vorschrift nicht.
Was ist mit Nachhilfe?
Lernförderung wird berücksichtigt, soweit sie schulische Angebote ergänzt und geeignet sowie zusätzlich erforderlich ist. In der Praxis verlangen Jobcenter meist eine Bestätigung der Schule, dass die Förderung nötig ist.
Wofür sind die 15 Euro im Monat?
Für soziale und kulturelle Teilhabe von Kindern unter 18 Jahren – etwa Sportverein, Musikunterricht, Freizeiten oder ähnliche Aktivitäten. Zusätzliche tatsächliche Aufwendungen können in bestimmten Fällen dazukommen.
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Keine RechtsberatungWir sind keine Kanzlei und keine Beratungsstelle. Die Texte hier ordnen ein und erklären, sie ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft eine Sozialberatung, ein Sozialverband oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Sozialrecht weiter.
Woher die Angaben stammenWir stützen uns auf die Gesetzestexte und die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen und verlinken sie auf den jeweiligen Seiten. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.
StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.