Die Familienkasse fordert regelmäßig Nachweise für Kinder über 18 – Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsnachweis. AmtsKompass erklärt Fristen und zeigt was einzureichen ist.
Für Kinder in der Schule über 18 Jahre fordert die Familienkasse eine aktuelle Schulbescheinigung.
Für studierende Kinder muss jedes Semester eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung eingereicht werden.
Für Kinder in einer Berufsausbildung: Ausbildungsvertrag und ggf. Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs einreichen.
Brief oder Bescheid als Foto oder PDF hochladen – kostenlos registrieren und direkt starten.
AmtsKompass erkennt Absender, Dokumenttyp, Fristen und was von Ihnen verlangt wird.
Sie erhalten eine verständliche Erklärung, eine Aufgabenliste und Links zu offiziellen Quellen.
Nachweisanforderung oder Einstellungsbescheid der Familienkasse hochladen – AmtsKompass erkennt Fristen und zeigt welche Unterlagen einzureichen sind.
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