Kindergeld-Bescheide, Nachweisanforderungen (Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung), Einstellungsbescheide und Rückforderungsschreiben der Familienkasse – AmtsKompass erklärt den Inhalt und zeigt Fristen.
Kindergeld ist für Kinder bis 18 Jahre (bis 25 Jahre bei Ausbildung/Studium) zu beantragen. Zuständig ist die Familienkasse der BA.
Für Kinder über 18 fordert die Familienkasse regelmäßig Nachweise über Ausbildung, Studium oder Jobsuche an.
Einstellungsbescheid oder Aufhebungsbescheid müssen innerhalb eines Monats geprüft werden. Rückforderungen prüfen.
Brief oder Bescheid als Foto oder PDF hochladen – kostenlos registrieren und direkt starten.
AmtsKompass erkennt Absender, Dokumenttyp, Fristen und was von Ihnen verlangt wird.
Sie erhalten eine verständliche Erklärung, eine Aufgabenliste und Links zu offiziellen Quellen.
Bescheid, Nachweisanforderung oder Rückforderungsschreiben der Familienkasse hochladen – AmtsKompass erkennt Fristen und zeigt nächste Schritte.
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