Jugendamt · Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss: Antrag, Nachweise und Bescheide
Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, Nachweisanforderungen verstehen und Bescheide einordnen – AmtsKompass zeigt Fristen und nächste Schritte.
Was Sie wissen sollten
AnspruchAlleinerziehende Elternteile für Kinder bis 18 Jahre (bis 12 Jahre ohne Einkommensprüfung, 12–18 Jahre mit Einkommensgrenze).
Betrag 2024Je nach Alter des Kindes: bis 5 Jahre 230€/Monat, 6–11 Jahre 301€/Monat, 12–17 Jahre 395€/Monat.
RückforderungWenn Unterhaltszahlungen rückwirkend geleistet wurden, kann das Jugendamt UVG zurückfordern.
JugendamtZuständig ist das Jugendamt am Wohnort des Kindes. Antrag und Nachweise dort einreichen.
Häufige Fragen zu Unterhaltsvorschuss
Wer bekommt Unterhaltsvorschuss?
Alleinerziehende, deren Kind keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält. Für Kinder bis 12 Jahre ohne Einkommensprüfung, für 12- bis 17-Jährige gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Je nach Alter des Kindes (Stand 2024): bis 5 Jahre 230 €, 6–11 Jahre 301 €, 12–17 Jahre 395 € monatlich. Gezahlt wird ab dem Antragsmonat – rückwirkend maximal 1 Monat.
Muss der andere Elternteil das Geld zurückzahlen?
Ja, das Jugendamt fordert den Vorschuss beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück, soweit dieser leistungsfähig ist. Für Sie als betreuenden Elternteil entstehen dadurch keine Kosten.
Unterhaltsvorschuss-Post hochladen und verstehen
Bescheid, Nachweisanforderung oder Rückforderungsschreiben des Jugendamts hochladen – AmtsKompass erkennt Fristen und zeigt nächste Schritte.
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AnbieterAmtsKompass ist ein Angebot von Patrick Neumann / pepelabs, Feldstraße 1B, 03159 Döbern. Kontakt: info@pepelabs.de · Impressum
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Woher die Angaben stammenWir stützen uns auf die Gesetzestexte und die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen und verlinken sie auf den jeweiligen Seiten. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.
StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.