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Jugendamt · Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss: Antrag, Nachweise und Bescheide

Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, Nachweisanforderungen verstehen und Bescheide einordnen – AmtsKompass zeigt Fristen und nächste Schritte.

Jugendamt · Antrag

Unterhaltsvorschuss beantragen

Alleinerziehende können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt.

  • Antrag beim örtlichen Jugendamt
  • Kinder bis 18 Jahre (mit Einschränkungen bis 18 anspruchsberechtigt)
  • Rückwirkend max. 1 Monat möglich
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Jugendamt · Nachweise

Nachweisanforderungen

Das Jugendamt fordert regelmäßig Nachweise – z.B. über Unterhaltszahlungen, Wohnort oder Haushalt. Fristen beachten.

  • Unterhaltszahlungen und -ausfälle dokumentieren
  • Urteil oder Bescheid zum Kindesunterhalt beilegen
  • Frist im Schreiben beachten – meist 4 Wochen
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Jugendamt · Bescheide

Bescheide prüfen

Bewilligungs-, Ablehnungs- oder Einstellungsbescheide des Jugendamts enthalten Fristen für Widerspruch oder Nachlieferung.

  • Bewilligungszeitraum und Betrag prüfen
  • Ablehnungsbescheid: Begründung lesen
  • Widerspruchsfrist: 1 Monat
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Was Sie wissen sollten

AnspruchAlleinerziehende Elternteile für Kinder bis 18 Jahre (bis 12 Jahre ohne Einkommensprüfung, 12–18 Jahre mit Einkommensgrenze).
Betrag 2024Je nach Alter des Kindes: bis 5 Jahre 230€/Monat, 6–11 Jahre 301€/Monat, 12–17 Jahre 395€/Monat.
RückforderungWenn Unterhaltszahlungen rückwirkend geleistet wurden, kann das Jugendamt UVG zurückfordern.
JugendamtZuständig ist das Jugendamt am Wohnort des Kindes. Antrag und Nachweise dort einreichen.

So funktioniert AmtsKompass – in 3 Schritten

1
Dokument hochladen

Brief oder Bescheid als Foto oder PDF hochladen – kostenlos registrieren und direkt starten.

2
Automatische Analyse

AmtsKompass erkennt Absender, Dokumenttyp, Fristen und was von Ihnen verlangt wird.

3
Verstehen & handeln

Sie erhalten eine verständliche Erklärung, eine Aufgabenliste und Links zu offiziellen Quellen.

Häufige Fragen zu Unterhaltsvorschuss

Wer bekommt Unterhaltsvorschuss?
Alleinerziehende, deren Kind keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält. Für Kinder bis 12 Jahre ohne Einkommensprüfung, für 12- bis 17-Jährige gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Je nach Alter des Kindes (Stand 2024): bis 5 Jahre 230 €, 6–11 Jahre 301 €, 12–17 Jahre 395 € monatlich. Gezahlt wird ab dem Antragsmonat – rückwirkend maximal 1 Monat.
Muss der andere Elternteil das Geld zurückzahlen?
Ja, das Jugendamt fordert den Vorschuss beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück, soweit dieser leistungsfähig ist. Für Sie als betreuenden Elternteil entstehen dadurch keine Kosten.

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