Wohnen · Mietrecht
Mieterhöhung: Vergleichsmiete und Zustimmungsfrist prüfen
Eine Mieterhöhung muss schriftlich begründet sein und gesetzliche Grenzen einhalten. AmtsKompass hilft, das Erhöhungsverlangen einzuordnen und die Zustimmungsfrist zu erkennen.
Was Sie wissen sollten
Neu seit Juli 2026Bei Indexmieten ist die jährliche Erhöhung jetzt auf maximal 3,5% gedeckelt – unabhängig von der tatsächlichen Inflation. Gilt nur für Indexmietverträge, nicht für die reguläre Vergleichsmiete/Kappungsgrenze unten.
Zustimmungsfrist2 volle Kalendermonate ab Zugang des Erhöhungsverlangens. Frist im Kalender eintragen.
KappungsgrenzeMax. 20% Erhöhung in 3 Jahren (in angespannten Märkten 15%). Frühere Erhöhungen anrechnen.
MietspiegelDer örtliche Mietspiegel zeigt die Vergleichsmiete. In vielen Städten online abrufbar.
WohngeldWenn die Miete nach Erhöhung das Budget übersteigt, Wohngeld prüfen – jetzt ggf. Anspruch vorhanden.
Häufige Fragen zu Mieterhöhung
Wie viel Zeit habe ich, um auf eine Mieterhöhung zu reagieren?
Sie haben eine Zustimmungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten ab Zugang des Erhöhungsverlangens. In dieser Zeit können Sie prüfen, zustimmen, teilweise zustimmen oder die Zustimmung verweigern.
Wie stark darf die Miete steigen?
Innerhalb von 3 Jahren maximal 20% (Kappungsgrenze) – in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur 15%. Zudem darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Alle Erhöhungen der letzten 3 Jahre zählen zusammen.
Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Stimmen Sie nicht oder nur teilweise zu, kann der Vermieter innerhalb von 3 weiteren Monaten auf Zustimmung klagen. Ist die Erhöhung unzulässig begründet oder überschreitet sie die Grenzen, haben Sie gute Karten – lassen Sie das vom Mieterverein prüfen.
Mieterhöhungsschreiben hochladen und prüfen
Mieterhöhungsverlangen hochladen – AmtsKompass erkennt Zustimmungsfrist, prüft die Begründung und zeigt mögliche nächste Schritte.
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