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Wohnen · Mietrecht

Mieterhöhung: Vergleichsmiete und Zustimmungsfrist prüfen

Eine Mieterhöhung muss schriftlich begründet sein und gesetzliche Grenzen einhalten. AmtsKompass hilft, das Erhöhungsverlangen einzuordnen und die Zustimmungsfrist zu erkennen.

Mietrecht · Erhöhung

Mieterhöhungsverlangen prüfen

Vermieter dürfen die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen – aber nur mit gesetzlich zulässiger Begründung.

  • Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen als Begründung
  • Zustimmungsfrist: 2 volle Monate ab Erhalt
  • Erhöhung frühestens 15 Monate nach letzter Erhöhung
Schreiben hochladen
Mietrecht · Kappung

Kappungsgrenze beachten

Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen auf 20% in 3 Jahren (in angespannten Wohnungsmärkten 15%).

  • Alle Erhöhungen der letzten 3 Jahre addieren
  • In vielen Städten gilt 15%-Grenze
  • Überprüfung: Mietrechner oder Mieterverein
Mieterverein finden
Mietrecht · Zustimmung

Zustimmung und Widerspruch

Mieter müssen der Erhöhung zustimmen oder begründet widersprechen – sonst kann der Vermieter klagen.

  • Zustimmung schriftlich und fristgerecht
  • Widersprechen, wenn Erhöhung unzulässig
  • Teilzustimmung möglich (nur zum Teil zustimmen)
Bescheid hochladen & prüfen

Was Sie wissen sollten

Neu seit Juli 2026Bei Indexmieten ist die jährliche Erhöhung jetzt auf maximal 3,5% gedeckelt – unabhängig von der tatsächlichen Inflation. Gilt nur für Indexmietverträge, nicht für die reguläre Vergleichsmiete/Kappungsgrenze unten.
Zustimmungsfrist2 volle Kalendermonate ab Zugang des Erhöhungsverlangens. Frist im Kalender eintragen.
KappungsgrenzeMax. 20% Erhöhung in 3 Jahren (in angespannten Märkten 15%). Frühere Erhöhungen anrechnen.
MietspiegelDer örtliche Mietspiegel zeigt die Vergleichsmiete. In vielen Städten online abrufbar.
WohngeldWenn die Miete nach Erhöhung das Budget übersteigt, Wohngeld prüfen – jetzt ggf. Anspruch vorhanden.

So funktioniert AmtsKompass – in 3 Schritten

1
Dokument hochladen

Brief oder Bescheid als Foto oder PDF hochladen – kostenlos registrieren und direkt starten.

2
Automatische Analyse

AmtsKompass erkennt Absender, Dokumenttyp, Fristen und was von Ihnen verlangt wird.

3
Verstehen & handeln

Sie erhalten eine verständliche Erklärung, eine Aufgabenliste und Links zu offiziellen Quellen.

Häufige Fragen zu Mieterhöhung

Wie viel Zeit habe ich, um auf eine Mieterhöhung zu reagieren?
Sie haben eine Zustimmungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten ab Zugang des Erhöhungsverlangens. In dieser Zeit können Sie prüfen, zustimmen, teilweise zustimmen oder die Zustimmung verweigern.
Wie stark darf die Miete steigen?
Innerhalb von 3 Jahren maximal 20% (Kappungsgrenze) – in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur 15%. Zudem darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Alle Erhöhungen der letzten 3 Jahre zählen zusammen.
Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Stimmen Sie nicht oder nur teilweise zu, kann der Vermieter innerhalb von 3 weiteren Monaten auf Zustimmung klagen. Ist die Erhöhung unzulässig begründet oder überschreitet sie die Grenzen, haben Sie gute Karten – lassen Sie das vom Mieterverein prüfen.

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