Heizungsausfall, Schimmel, Wasserschaden – wann darf die Miete gemindert werden? AmtsKompass hilft, Mängelanzeigen und Vermieterantworten einzuordnen und die nächsten Schritte zu verstehen.
Jeder Wohnungsmangel muss zuerst schriftlich angezeigt werden. Erst wenn der Vermieter nicht reagiert, kann die Miete gemindert werden.
Die Minderungsquote hängt von Art und Ausmaß des Mangels ab. Richtwerte aus der Rechtsprechung geben Orientierung.
Vermieter dürfen bei berechtigten Mängeln nicht kündigen. Bei ungerechtfertigter Minderung können sie auf Zahlung bestehen.
Brief oder Bescheid als Foto oder PDF hochladen – kostenlos registrieren und direkt starten.
AmtsKompass erkennt Absender, Dokumenttyp, Fristen und was von Ihnen verlangt wird.
Sie erhalten eine verständliche Erklärung, eine Aufgabenliste und Links zu offiziellen Quellen.
Mängelanzeige, Vermieterantwort oder Minderungsstreit-Schreiben hochladen – AmtsKompass erkennt Fristen und zeigt nächste Schritte.
Jetzt kostenlos startenKein Login nötig für die ersten Schritte · Keine Rechtsberatung