Wohnen · Mietrecht
Mieterhöhung prüfen: Vergleichsmiete und Kappungsgrenze
Mieterhöhung erhalten und nicht sicher ob sie berechtigt ist? AmtsKompass hilft, das Erhöhungsverlangen einzuordnen, die Kappungsgrenze zu prüfen und die Zustimmungsfrist zu erkennen.
Was Sie wissen sollten
Zustimmungsfrist2 volle Kalendermonate ab Zugang des Schreibens. Frist sofort im Kalender eintragen.
BegründungOhne Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen ist die Erhöhung formell unwirksam.
KappungsgrenzeMax. 20% in 3 Jahren (15% in angespannten Märkten wie Berlin, München, Hamburg etc.).
MietspiegelÖrtlicher Mietspiegel gibt Vergleichsmiete. In vielen Städten online verfügbar.
Häufige Fragen zu Mieterhöhung prüfen
Welche Begründung muss eine Mieterhöhung enthalten?
Der Vermieter muss die Erhöhung mit Mietspiegel, Gutachten oder mindestens 3 Vergleichswohnungen begründen. Fehlt eine zulässige Begründung, ist das Erhöhungsverlangen formell unwirksam – Sie müssen nicht zustimmen.
Wie prüfe ich die Kappungsgrenze?
Addieren Sie alle Mieterhöhungen der letzten 3 Jahre (ohne Modernisierungsumlagen). Mehr als 20% – in angespannten Märkten 15% – sind unzulässig. Der übersteigende Teil der Erhöhung ist unwirksam.
Lohnt sich der Gang zum Mieterverein?
Bei Zweifeln ja: Die Prüfung einer Mieterhöhung gehört zu den Standardleistungen. Die Mitgliedschaft kostet meist 60–100 € pro Jahr und beinhaltet Rechtsberatung – oft günstiger als eine falsche Zustimmung.
Mieterhöhungsschreiben hochladen und prüfen
Mieterhöhungsverlangen hochladen – AmtsKompass erkennt Zustimmungsfrist, prüft Begründung und zeigt ob die Erhöhung zulässig ist.
Jetzt kostenlos starten
Kein Login nötig für die ersten Schritte · Keine Rechtsberatung
Wer hinter diesen Inhalten steht
AnbieterAmtsKompass ist ein Angebot von Patrick Neumann / pepelabs, Feldstraße 1B, 03159 Döbern. Kontakt: info@pepelabs.de · Impressum
Keine RechtsberatungWir sind keine Kanzlei und keine Beratungsstelle. Die Texte hier ordnen ein und erklären, sie ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft eine Sozialberatung, ein Sozialverband oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Sozialrecht weiter.
Woher die Angaben stammenWir stützen uns auf die Gesetzestexte und die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen und verlinken sie auf den jeweiligen Seiten. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.
StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.