Nebenkostenabrechnung mit Nachzahlung oder Guthaben? AmtsKompass hilft, zulässige Positionen zu erkennen, die Abrechnungsfrist zu prüfen und nächste Schritte zu planen.
Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungsjahres vorlegen. Danach kann er keine Nachzahlung mehr verlangen.
Nicht alle Kosten sind auf Mieter umlegbar. Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltung sind NICHT umlagefähig.
Beim Grundsicherungsgeld werden Kosten der Unterkunft (KdU) berücksichtigt. Nebenkostennachzahlungen müssen beim Jobcenter gemeldet werden.
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AmtsKompass erkennt Absender, Dokumenttyp, Fristen und was von Ihnen verlangt wird.
Sie erhalten eine verständliche Erklärung, eine Aufgabenliste und Links zu offiziellen Quellen.
Nebenkostenabrechnung hochladen – AmtsKompass erkennt Fristen, prüft offensichtliche Fehler und zeigt Handlungsoptionen.
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