Wohnen · Nebenkosten
Nebenkostenabrechnung: Nachzahlung prüfen und reagieren
Nebenkostenabrechnung mit Nachzahlung oder Guthaben? AmtsKompass hilft, zulässige Positionen zu erkennen, die Abrechnungsfrist zu prüfen und nächste Schritte zu planen.
Was Sie wissen sollten
AbrechnungsfristVermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungsende abrechnen. Danach verfallen Nachzahlungsansprüche.
WiderspruchsfristMieter haben 12 Monate Zeit, der Abrechnung zu widersprechen (ab Zugang). Einwendungen schriftlich mitteilen.
BelegeinsichtMieter können Einsicht in alle Originalbelege verlangen – kostenlos beim Vermieter oder der Hausverwaltung.
VorauszahlungenWenn die Abrechnung ergibt, dass Vorauszahlungen zu hoch waren, steht dem Mieter eine Rückzahlung zu.
Häufige Fragen zu Nebenkosten
Bis wann muss der Vermieter die Nebenkosten abrechnen?
Innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Kommt die Abrechnung später, muss der Mieter keine Nachzahlung mehr leisten – ein Guthaben steht Ihnen aber trotzdem zu.
Welche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?
Reparaturen, Instandhaltung, Verwaltungskosten und Bankgebühren sind nicht umlagefähig. Zulässig sind nur Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Versicherungen und Aufzug.
Übernimmt das Jobcenter Nebenkostennachzahlungen?
Bei Grundsicherungsgeld-Bezug können angemessene Nachzahlungen als Kosten der Unterkunft übernommen werden. Reichen Sie die Abrechnung zeitnah beim Jobcenter ein – am besten zusammen mit einer aktualisierten Anlage KDU.
Nebenkostenabrechnung hochladen und prüfen
Nebenkostenabrechnung hochladen – AmtsKompass erkennt Fristen, prüft offensichtliche Fehler und zeigt Handlungsoptionen.
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StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.