Rechtsstand August 2026 Gesetzestext verlinkt Beispielrechnung Keine Rechtsberatung
Jobcenter · Einkommen

Freibetrag beim Grundsicherungsgeld – was vom Lohn bleibt

Wer neben dem Grundsicherungsgeld arbeitet, darf einen Teil des Verdienstes behalten. Wie viel das ist, steht in § 11b SGB II – gestaffelt nach Einkommenshöhe.

Grundfreibetrag

Die ersten 100 Euro

Von Einkommen aus Erwerbstätigkeit sind zunächst 100 Euro monatlich abzusetzen – ohne jeden Nachweis.

  • Gilt pauschal für Werbungskosten und Versicherungen
  • Wer mehr Kosten hat, kann sie einzeln nachweisen
  • Gilt je erwerbsfähiger Person
Zum Grundsicherungsgeld
Staffelung

Was darüber bleibt

Vom Verdienst über 100 Euro bleiben zusätzlich anrechnungsfrei: 20 % bis 520 Euro, 30 % von 520 bis 1.000 Euro, 10 % von 1.000 bis 1.200 Euro.

  • Die 1.200-Euro-Grenze steigt auf 1.500 Euro mit minderjährigem Kind
  • Darüber wird voll angerechnet
  • Die Stufen gelten nacheinander, nicht auf den ganzen Betrag
Bescheid verstehen
Jung & in Ausbildung

Eigene Regeln

Für Personen unter 25 in Ausbildung, berufsvorbereitenden Maßnahmen oder Freiwilligendiensten gelten abweichende Freibeträge.

  • Auch bis drei Monate nach Schulende
  • Ab 25 im Freiwilligendienst: 250 Euro monatlich
  • Im Bescheid nachsehen, welche Regel angewandt wurde
Bescheid hochladen und prüfen

Was Sie wissen sollten

Rechtsgrundlage§ 11b SGB II. Der Grundfreibetrag steht in Absatz 2, die Staffelung in Absatz 3, die Sonderregeln für junge Menschen in Absatz 2b.
Beispiel 800 Euro brutto100 Euro Grundfreibetrag, dazu 20 % von 420 Euro (also 84 Euro) und 30 % von 280 Euro (also 84 Euro) – zusammen rund 268 Euro, die anrechnungsfrei bleiben. Der Rest mindert das Grundsicherungsgeld.
Warum sich Arbeit lohntDurch die Staffelung bleibt von jedem zusätzlich verdienten Euro ein Teil übrig. Wer aufstockt, hat also mehr als jemand ohne Einkommen – auch wenn nicht der volle Verdienst bleibt.
Nicht verwechselnDer Freibetrag betrifft Einkommen. Wie viel Erspartes geschützt ist, regelt das Schonvermögen – das ist eine andere Vorschrift.
Änderungen meldenJede Änderung beim Einkommen ist dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen. Wer das versäumt, riskiert eine Rückforderung.

So funktioniert AmtsKompass – in 3 Schritten

1
Bescheid hochladen

Bewilligungsbescheid mit der Einkommensanrechnung hochladen.

2
Automatische Analyse

AmtsKompass erkennt Beträge, Zeiträume und Fristen.

3
Nächste Schritte sehen

Sie sehen, was der Bescheid sagt – und erhalten bei Bedarf einen Widerspruch-Entwurf als Vorschlag.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich beim Grundsicherungsgeld dazuverdienen?
Von Einkommen aus Erwerbstätigkeit sind zunächst 100 Euro monatlich abzusetzen. Vom Teil darüber bleiben zusätzlich 20 Prozent bis 520 Euro, 30 Prozent zwischen 520 und 1.000 Euro sowie 10 Prozent zwischen 1.000 und 1.200 Euro anrechnungsfrei. Mit minderjährigem Kind gilt statt 1.200 Euro die Grenze von 1.500 Euro.
Wie viel bleibt bei 800 Euro brutto?
Grob gerechnet: 100 Euro Grundfreibetrag, dazu 20 Prozent von 420 Euro und 30 Prozent von 280 Euro – zusammen rund 268 Euro. Der Rest wird auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Die genaue Berechnung steht im Bescheid und kann durch weitere Absetzbeträge abweichen.
Gilt der Freibetrag auch für Auszubildende?
Für Personen unter 25 Jahren in Ausbildung, berufsvorbereitenden Maßnahmen oder Freiwilligendiensten gelten eigene Regeln nach § 11b Absatz 2b SGB II. Wer 25 Jahre oder älter ist und einen Freiwilligendienst leistet, hat einen Betrag von 250 Euro monatlich.
Was ist der Unterschied zum Schonvermögen?
Der Freibetrag betrifft laufendes Einkommen, also den monatlichen Verdienst. Das Schonvermögen betrifft Erspartes und Besitz. Beides wird getrennt geprüft und steht in unterschiedlichen Paragraphen.
Muss ich Nebenjobs melden?
Ja. Jede Aufnahme oder Änderung einer Erwerbstätigkeit gehört unverzüglich dem Jobcenter gemeldet. Wer das unterlässt, riskiert eine Rückforderung und im schlimmsten Fall ein Bußgeld.

Quellen

Diese Seite gibt den Rechtsstand vom August 2026 wieder und dient der ersten Orientierung – sie ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.

Zum Mitnehmen

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick – zum Abhaken, Ausdrucken oder Mitnehmen zum Termin.

Verwandte Themen

Einkommensanrechnung im Bescheid prüfen

Bescheid hochladen – AmtsKompass erklärt die Beträge und erkennt die Widerspruchsfrist.

Jetzt kostenlos starten

Kein Login nötig für die ersten Schritte · Keine Rechtsberatung

Wer hinter diesen Inhalten steht

AnbieterAmtsKompass ist ein Angebot von Patrick Neumann / pepelabs, Feldstraße 1B, 03159 Döbern. Kontakt: info@pepelabs.de · Impressum
Keine RechtsberatungWir sind keine Kanzlei und keine Beratungsstelle. Die Texte hier ordnen ein und erklären, sie ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft eine Sozialberatung, ein Sozialverband oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Sozialrecht weiter.
Woher die Angaben stammenWir stützen uns auf die Gesetzestexte und die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen und verlinken sie auf den jeweiligen Seiten. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.
StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.