Jobcenter · Einkommen
Freibetrag beim Grundsicherungsgeld – was vom Lohn bleibt
Wer neben dem Grundsicherungsgeld arbeitet, darf einen Teil des Verdienstes behalten. Wie viel das ist, steht in § 11b SGB II – gestaffelt nach Einkommenshöhe.
Was Sie wissen sollten
Rechtsgrundlage§ 11b SGB II. Der Grundfreibetrag steht in Absatz 2, die Staffelung in Absatz 3, die Sonderregeln für junge Menschen in Absatz 2b.
Beispiel 800 Euro brutto100 Euro Grundfreibetrag, dazu 20 % von 420 Euro (also 84 Euro) und 30 % von 280 Euro (also 84 Euro) – zusammen rund 268 Euro, die anrechnungsfrei bleiben. Der Rest mindert das Grundsicherungsgeld.
Warum sich Arbeit lohntDurch die Staffelung bleibt von jedem zusätzlich verdienten Euro ein Teil übrig. Wer aufstockt, hat also mehr als jemand ohne Einkommen – auch wenn nicht der volle Verdienst bleibt.
Nicht verwechselnDer Freibetrag betrifft Einkommen. Wie viel Erspartes geschützt ist, regelt das Schonvermögen – das ist eine andere Vorschrift.
Änderungen meldenJede Änderung beim Einkommen ist dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen. Wer das versäumt, riskiert eine Rückforderung.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich beim Grundsicherungsgeld dazuverdienen?
Von Einkommen aus Erwerbstätigkeit sind zunächst 100 Euro monatlich abzusetzen. Vom Teil darüber bleiben zusätzlich 20 Prozent bis 520 Euro, 30 Prozent zwischen 520 und 1.000 Euro sowie 10 Prozent zwischen 1.000 und 1.200 Euro anrechnungsfrei. Mit minderjährigem Kind gilt statt 1.200 Euro die Grenze von 1.500 Euro.
Wie viel bleibt bei 800 Euro brutto?
Grob gerechnet: 100 Euro Grundfreibetrag, dazu 20 Prozent von 420 Euro und 30 Prozent von 280 Euro – zusammen rund 268 Euro. Der Rest wird auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Die genaue Berechnung steht im Bescheid und kann durch weitere Absetzbeträge abweichen.
Gilt der Freibetrag auch für Auszubildende?
Für Personen unter 25 Jahren in Ausbildung, berufsvorbereitenden Maßnahmen oder Freiwilligendiensten gelten eigene Regeln nach § 11b Absatz 2b SGB II. Wer 25 Jahre oder älter ist und einen Freiwilligendienst leistet, hat einen Betrag von 250 Euro monatlich.
Was ist der Unterschied zum Schonvermögen?
Der Freibetrag betrifft laufendes Einkommen, also den monatlichen Verdienst. Das Schonvermögen betrifft Erspartes und Besitz. Beides wird getrennt geprüft und steht in unterschiedlichen Paragraphen.
Muss ich Nebenjobs melden?
Ja. Jede Aufnahme oder Änderung einer Erwerbstätigkeit gehört unverzüglich dem Jobcenter gemeldet. Wer das unterlässt, riskiert eine Rückforderung und im schlimmsten Fall ein Bußgeld.
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StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.