Die Anlage KDU ist die Pflichtanlage für Wohnkosten beim Grundsicherungsgeld. Sie listet Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten auf und wird zu jedem Antrag und WBA benötigt.
In der Anlage KDU werden alle Kosten für Unterkunft und Heizung eingetragen. Mietvertrag und letzte Nebenkostenabrechnung bereitlegen.
Die Anlage KDU muss bei jeder Mietänderung und jedem WBA neu eingereicht werden.
Das Jobcenter übernimmt angemessene Unterkunfts- und Heizkosten – nach lokalen Richtwerten (KdU-Richtlinien).
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Sie erhalten eine verständliche Erklärung, eine Aufgabenliste und Links zu offiziellen Quellen.
Bescheid über Kosten der Unterkunft oder Anlage KDU hochladen – AmtsKompass erklärt den Inhalt, prüft Angemessenheit und zeigt nächste Schritte.
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