Jobcenter · Anlage KDU
Anlage KDU – Kosten der Unterkunft und Heizung
Die Anlage KDU ist die Pflichtanlage für Wohnkosten beim Grundsicherungsgeld. Sie listet Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten auf und wird zu jedem Antrag und WBA benötigt.
Was Sie wissen sollten
Was gehört rein?Kaltmiete, Betriebskostenvorauszahlung, Heizkosten, Stellplatz (wenn im Mietvertrag). Nicht: Telefon, Internet, Strom.
NachzahlungenNebenkostennachzahlungen können separat beim Jobcenter beantragt werden – mit Abrechnung belegen.
AngemessenheitJobcenter prüft Angemessenheit nach lokalen Richtwerten. Zu hohe Kosten können zur Aufforderung zum Umzug führen.
KdU-ÄnderungJede Mietänderung sofort mit neuer Anlage KDU beim Jobcenter anzeigen – sonst zu hohe oder zu niedrige KdU.
Häufige Fragen zu Anlage KDU
Was trage ich in die Anlage KDU ein?
Kaltmiete laut Mietvertrag, Betriebskostenvorauszahlung, Heizkostenvorauszahlung und ggf. Stellplatz (wenn im Mietvertrag enthalten). Nicht hinein gehören Strom, Telefon und Internet.
Wann muss ich eine neue Anlage KDU einreichen?
Bei jeder Mietänderung (Mieterhöhung, Umzug, neue Nebenkostenvorauszahlung) und bei jedem Weiterbewilligungsantrag. Legen Sie Mietvertrag bzw. Erhöhungsschreiben als Nachweis bei.
Was heißt 'angemessene' Kosten der Unterkunft?
Das Jobcenter übernimmt Wohnkosten nur bis zur lokalen Angemessenheitsgrenze (abhängig von Ort und Haushaltsgröße). Liegt Ihre Miete darüber, kann das Jobcenter nach einer Übergangszeit zur Kostensenkung auffordern.
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Wer hinter diesen Inhalten steht
AnbieterAmtsKompass ist ein Angebot von Patrick Neumann / pepelabs, Feldstraße 1B, 03159 Döbern. Kontakt: info@pepelabs.de · Impressum
Keine RechtsberatungWir sind keine Kanzlei und keine Beratungsstelle. Die Texte hier ordnen ein und erklären, sie ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft eine Sozialberatung, ein Sozialverband oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Sozialrecht weiter.
Woher die Angaben stammenWir stützen uns auf die Gesetzestexte und die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen und verlinken sie auf den jeweiligen Seiten. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.
StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.