Rundfunkbeitrag · Befreiung
Rundfunkbeitrag – Befreiung bei Sozialleistungen
Die Befreiung kommt nicht von allein: Auch wer Grundsicherungsgeld oder BAföG bezieht, zahlt weiter, solange kein Antrag gestellt ist. Rückwirkend ist einiges möglich.
Was Sie wissen sollten
ZuständigDer Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio – nicht das Jobcenter. Der Antrag geht also an eine andere Stelle als der Leistungsantrag.
Der NachweisBeigelegt wird eine gut lesbare Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids, aus der der Bewilligungszeitraum hervorgeht. Originale sollten nicht verschickt werden.
BefristungDie Befreiung gilt in der Regel für den Zeitraum, für den die Sozialleistung bewilligt ist. Nach einem Folgebescheid ist deshalb meist ein neuer Antrag nötig.
Ermäßigung statt BefreiungMenschen mit bestimmten Behinderungen – erkennbar am Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis – zahlen einen ermäßigten Beitrag statt gar keinen.
Wenn abgelehnt wirdAuch gegen einen ablehnenden Bescheid des Beitragsservice ist ein Widerspruch möglich. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Häufige Fragen
Werde ich mit Grundsicherungsgeld automatisch befreit?
Nein. Die Befreiung setzt einen eigenen Antrag beim Beitragsservice voraus. Wer keinen stellt, zahlt weiter – auch bei laufendem Leistungsbezug.
Welche Leistungen berechtigen zur Befreiung?
Unter anderem Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, BAföG, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Blindenhilfe. Maßgeblich sind die Angaben des Beitragsservice.
Geht die Befreiung auch rückwirkend?
Ja. Nach Angaben des Beitragsservice ist ein rückwirkender Antrag für bis zu drei Jahre möglich, wenn für diesen Zeitraum ein Nachweis über den Leistungsbezug vorliegt.
Welchen Nachweis brauche ich?
Eine gut lesbare Kopie des Bewilligungsbescheids, aus der der Bewilligungszeitraum hervorgeht. Das Original sollte im eigenen Besitz bleiben.
Was ist der Unterschied zwischen Befreiung und Ermäßigung?
Bei der Befreiung entfällt der Beitrag ganz, bei der Ermäßigung wird er reduziert. Die Ermäßigung betrifft vor allem Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis.
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Bewilligungsbescheid hochladen – AmtsKompass erkennt den Zeitraum, den der Beitragsservice sehen will.
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Keine RechtsberatungWir sind keine Kanzlei und keine Beratungsstelle. Die Texte hier ordnen ein und erklären, sie ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft eine Sozialberatung, ein Sozialverband oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Sozialrecht weiter.
Woher die Angaben stammenWir stützen uns auf die Gesetzestexte und die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen und verlinken sie auf den jeweiligen Seiten. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.
StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.