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Rundfunkbeitrag · Befreiung

Rundfunkbeitrag – Befreiung bei Sozialleistungen

Die Befreiung kommt nicht von allein: Auch wer Grundsicherungsgeld oder BAföG bezieht, zahlt weiter, solange kein Antrag gestellt ist. Rückwirkend ist einiges möglich.

Wer

Diese Leistungen zählen

Befreit werden kann unter anderem, wer Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG, Asylbewerberleistungen oder Blindenhilfe bezieht.

  • Der Bewilligungsbescheid ist der Nachweis
  • Auch Mitbewohner können betroffen sein
  • Bei Behinderung ggf. Ermäßigung statt Befreiung
Zum Grundsicherungsgeld
Wichtig

Antrag ist Pflicht

Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Ohne Antrag läuft der Beitrag weiter – auch bei laufendem Leistungsbezug.

  • Antrag online oder per Formular
  • Kopie des Bescheids beilegen, kein Original
  • Bewilligungszeitraum muss erkennbar sein
Bescheid verstehen
Rückwirkend

Bis zu drei Jahre

Wer den Antrag vergessen hat, kann ihn rückwirkend stellen – nach Angaben des Beitragsservice für bis zu drei Jahre.

  • Alte Bescheide heraussuchen
  • Lückenlose Nachweise helfen
  • Zu viel Gezahltes kann erstattet werden
Bescheid hochladen und prüfen

Was Sie wissen sollten

ZuständigDer Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio – nicht das Jobcenter. Der Antrag geht also an eine andere Stelle als der Leistungsantrag.
Der NachweisBeigelegt wird eine gut lesbare Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids, aus der der Bewilligungszeitraum hervorgeht. Originale sollten nicht verschickt werden.
BefristungDie Befreiung gilt in der Regel für den Zeitraum, für den die Sozialleistung bewilligt ist. Nach einem Folgebescheid ist deshalb meist ein neuer Antrag nötig.
Ermäßigung statt BefreiungMenschen mit bestimmten Behinderungen – erkennbar am Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis – zahlen einen ermäßigten Beitrag statt gar keinen.
Wenn abgelehnt wirdAuch gegen einen ablehnenden Bescheid des Beitragsservice ist ein Widerspruch möglich. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.

So funktioniert AmtsKompass – in 3 Schritten

1
Bescheid hochladen

Bewilligungsbescheid oder Antwort des Beitragsservice hochladen.

2
Automatische Analyse

AmtsKompass erkennt Bewilligungszeitraum und Fristen.

3
Nächste Schritte sehen

Sie sehen, welcher Zeitraum belegt ist und wann ein Folgeantrag ansteht.

Häufige Fragen

Werde ich mit Grundsicherungsgeld automatisch befreit?
Nein. Die Befreiung setzt einen eigenen Antrag beim Beitragsservice voraus. Wer keinen stellt, zahlt weiter – auch bei laufendem Leistungsbezug.
Welche Leistungen berechtigen zur Befreiung?
Unter anderem Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, BAföG, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Blindenhilfe. Maßgeblich sind die Angaben des Beitragsservice.
Geht die Befreiung auch rückwirkend?
Ja. Nach Angaben des Beitragsservice ist ein rückwirkender Antrag für bis zu drei Jahre möglich, wenn für diesen Zeitraum ein Nachweis über den Leistungsbezug vorliegt.
Welchen Nachweis brauche ich?
Eine gut lesbare Kopie des Bewilligungsbescheids, aus der der Bewilligungszeitraum hervorgeht. Das Original sollte im eigenen Besitz bleiben.
Was ist der Unterschied zwischen Befreiung und Ermäßigung?
Bei der Befreiung entfällt der Beitrag ganz, bei der Ermäßigung wird er reduziert. Die Ermäßigung betrifft vor allem Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis.

Quellen

Diese Seite gibt den Rechtsstand vom August 2026 wieder und dient der ersten Orientierung – sie ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.

Zum Mitnehmen

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick – zum Abhaken, Ausdrucken oder Mitnehmen zum Termin.

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StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.