Gegen jeden Jobcenter-Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. AmtsKompass hilft, Fristen zu erkennen, den Bescheid einzuordnen und die Begründung vorzubereiten.
Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat ab dem Datum, an dem der Bescheid zugestellt wurde (nicht Ausstellungsdatum).
Der Widerspruch muss nicht sofort begründet werden – er muss aber fristgerecht eingelegt werden. Begründung kann nachgereicht werden.
Das Jobcenter prüft den Bescheid erneut und erlässt entweder einen Abhilfe- oder Widerspruchsbescheid. Danach ggf. Klage beim Sozialgericht.
Ein Widerspruch muss keine juristische Fachsprache enthalten. Wichtig ist, dass Absender, Bescheid und Wille zum Widerspruch klar erkennbar sind. Dieser Aufbau hat sich bewährt:
Häufige Widerspruchsgründe beim Jobcenter: falsche Einkommensanrechnung, nicht anerkannte Kosten der Unterkunft (KdU), fehlerhafte Sanktionshöhe, unberücksichtigte Mehrbedarfe oder Rechenfehler im Bewilligungszeitraum. Prüfen Sie den Bescheid Zeile für Zeile gegen Ihre tatsächlichen Zahlen.
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