Termin verpasst und trotzdem einen wichtigen Grund gehabt – Krankheit, Kinderbetreuung, oder die Einladung kam gar nicht an? Eine Sanktion wegen Meldeversäumnis lässt sich in vielen Fällen mit Widerspruch und Nachweis erfolgreich anfechten.
Ab Zustellung des Sanktionsbescheids bleibt in der Regel ein Monat Zeit für den Widerspruch.
Nicht jedes Verpassen ist automatisch sanktionierbar – ein wichtiger Grund kann die Sanktion aufheben.
Ein Attest oder anderer Nachweis sollte möglichst schnell nach dem verpassten Termin beim Jobcenter eingereicht werden.
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AmtsKompass erkennt den Sanktionsgrund und die Widerspruchsfrist automatisch.
Fertiger Entwurf mit korrekt berechneter Frist zum Download – als Vorschlag, den Sie prüfen und anpassen.
AmtsKompass erkennt Frist und Sanktionsgrund automatisch und erstellt einen fertigen Widerspruch-Entwurf zum Download.
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