Vollstreckung · Pfändungsschutz
Pfändung & Vollstreckung: Schreiben verstehen und reagieren
Pfändungsankündigung, Lohnpfändungsbescheid oder Kontopfändung – AmtsKompass hilft, die Art der Pfändung, geltende Schutzgrenzen und nächste Schritte zu verstehen.
Was Sie wissen sollten
PfändungsfreigrenzeGesetzlich festgelegt nach §850c ZPO. Laufend angepasst – aktuellen Wert bei der Bundesagentur prüfen.
P-KontoPfändungsschutzkonto schützt monatlichen Grundbetrag auf dem Girokonto. Einmalig bei der Bank beantragen.
VollstreckungsankündigungVor Pfändung kommt meist eine Ankündigung. Die Frist darauf nutzen, um Kontakt zum Gläubiger aufzunehmen.
Keine RechtsberatungAmtsKompass erklärt und sortiert – kein Ersatz für Rechtsberatung. Bei Pfändungen Schuldnerberatung aufsuchen.
Häufige Fragen zu Pfändung
Wie viel von meinem Lohn ist pfändungsfrei?
Die Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO schützt einen Grundbetrag Ihres Einkommens – die genaue Höhe hängt von Ihren Unterhaltspflichten ab und wird regelmäßig angepasst. Ein Teil Ihres Lohns bleibt immer unantastbar.
Was ist ein P-Konto und wie richte ich es ein?
Das Pfändungsschutzkonto schützt einen monatlichen Grundfreibetrag auf Ihrem Girokonto vor Pfändung. Sie können Ihr bestehendes Girokonto bei Ihrer Bank kostenlos in ein P-Konto umwandeln lassen – das geht auch nach einer Kontopfändung noch.
Kann ich gegen eine Pfändung vorgehen?
Ja, je nach Situation: Vollstreckungsschutzantrag beim Gericht, Erhöhung des Freibetrags bei Unterhaltspflichten oder Verhandlung einer Ratenzahlung mit dem Gläubiger. Bei hohen Schulden hilft eine kostenlose Schuldnerberatung.
Pfändungsschreiben hochladen und verstehen
Vollstreckungsbescheid, Pfändungsankündigung oder Pfändungsprotokoll hochladen – AmtsKompass erkennt den Typ und zeigt Fristen und Handlungsoptionen.
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Wer hinter diesen Inhalten steht
AnbieterAmtsKompass ist ein Angebot von Patrick Neumann / pepelabs, Feldstraße 1B, 03159 Döbern. Kontakt: info@pepelabs.de · Impressum
Keine RechtsberatungWir sind keine Kanzlei und keine Beratungsstelle. Die Texte hier ordnen ein und erklären, sie ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft eine Sozialberatung, ein Sozialverband oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Sozialrecht weiter.
Woher die Angaben stammenWir stützen uns auf die Gesetzestexte und die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen und verlinken sie auf den jeweiligen Seiten. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.
StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.