Inkasso · Mahnung
Inkasso-Mahnung: Forderung prüfen und richtig reagieren
Eine Inkasso-Mahnung wirkt oft einschüchternd – doch viele enthalten überhöhte Gebühren oder sind verjährt. AmtsKompass hilft, die Mahnung einzuordnen und zu verstehen, was zu tun ist.
Was Sie wissen sollten
VerjährungRegelmäßige Forderungen verjähren nach 3 Jahren (Ende des Jahres). Verjährte Forderungen müssen nicht bezahlt werden.
InkassogebührenSind gesetzlich gedeckelt. Inkasso darf nur das berechnen, was auch ein Anwalt berechnen dürfte (nach RVG).
BestreitenUnbekannte Forderungen schriftlich und per Einschreiben bestreiten. Keine mündliche Zusage machen.
Keine RechtsberatungAmtsKompass erklärt – kein Ersatz für Rechtsberatung. Bei hohen Forderungen Verbraucherzentrale aufsuchen.
Häufige Fragen zu Inkasso-Mahnung
Woran erkenne ich eine unseriöse Inkasso-Mahnung?
Warnsignale: kein benannter Ursprungsgläubiger, keine Forderungsaufschlüsselung, Drohungen mit sofortiger Pfändung, nur Vorkasse-Zahlungswege. Seriöse Inkassounternehmen sind im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen – dort können Sie sie prüfen.
Was mache ich, wenn ich die Forderung nicht kenne?
Schriftlich (Einschreiben) bestreiten und eine Forderungsaufstellung mit Vertragsnachweis verlangen. Zahlen Sie nicht und machen Sie keine telefonischen Zusagen, bevor die Berechtigung geklärt ist.
Ist die Forderung vielleicht verjährt?
Gewöhnliche Forderungen verjähren nach 3 Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Auf verjährte Forderungen müssen Sie nicht zahlen – berufen Sie sich schriftlich auf die Einrede der Verjährung.
Inkasso-Mahnung hochladen und prüfen
Inkasso-Mahnung hochladen – AmtsKompass erkennt die Mahnstufe, prüft Fristen und erklärt was berechtigt ist und was nicht.
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AnbieterAmtsKompass ist ein Angebot von Patrick Neumann / pepelabs, Feldstraße 1B, 03159 Döbern. Kontakt: info@pepelabs.de · Impressum
Keine RechtsberatungWir sind keine Kanzlei und keine Beratungsstelle. Die Texte hier ordnen ein und erklären, sie ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft eine Sozialberatung, ein Sozialverband oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Sozialrecht weiter.
Woher die Angaben stammenWir stützen uns auf die Gesetzestexte und die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen und verlinken sie auf den jeweiligen Seiten. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.
StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.