Jobcenter · Grundsicherungsgeld WBA
Weiterbewilligungsantrag Grundsicherungsgeld (WBA): Frist und Anlagen
Der Weiterbewilligungsantrag (WBA) sichert das Grundsicherungsgeld für den nächsten Bewilligungszeitraum. Rechtzeitig einreichen mit allen aktuellen Anlagen – direkt zur offiziellen Quelle der Bundesagentur für Arbeit.
Was Sie wissen sollten
FristMindestens 2–4 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einreichen. Datum auf dem aktuellen Bewilligungsbescheid prüfen.
AnlagenAnlage KDU (Kosten der Unterkunft), EK (Einkommen) und SV (Krankenversicherung) immer aktuell beilegen.
Online-AntragWBA kann über das BA-Online-Portal oder die JobCenter-App gestellt werden – schneller als Papiervariante.
ÄnderungenBei Einkommens- oder Mietänderung zum WBA-Zeitpunkt unbedingt neue Anlagen einreichen.
Häufige Fragen zu Weiterbewilligungsantrag (WBA)
Wann sollte ich den WBA spätestens stellen?
Mindestens 2 bis 4 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums. Das Ende steht auf Ihrem aktuellen Bescheid. Zu späte Anträge führen zu Zahlungslücken – Grundsicherungsgeld wird nicht rückwirkend gezahlt.
Welche Anlagen muss ich dem WBA beilegen?
Alle Anlagen mit aktuellem Stand: Anlage KDU bei Mietänderungen, Anlage EK mit aktuellen Einkommensnachweisen sowie die Anlage VM. Seit dem Wegfall der Karenzzeit zum 1. Juli 2026 wird die Anlage VM in der Regel direkt geprüft, nicht mehr nur bei Bedarf. Ohne aktuelle Anlagen verzögert sich die Bearbeitung.
Kann ich den WBA online stellen?
Ja, über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit (jobcenter.digital). Das ist schneller als der Papierweg und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
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AnbieterAmtsKompass ist ein Angebot von Patrick Neumann / pepelabs, Feldstraße 1B, 03159 Döbern. Kontakt: info@pepelabs.de · Impressum
Keine RechtsberatungWir sind keine Kanzlei und keine Beratungsstelle. Die Texte hier ordnen ein und erklären, sie ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft eine Sozialberatung, ein Sozialverband oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Sozialrecht weiter.
Woher die Angaben stammenWir stützen uns auf die Gesetzestexte und die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen und verlinken sie auf den jeweiligen Seiten. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.
StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.