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GKV · Mitgliedsbescheinigung

Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse anfordern

Die Mitgliedsbescheinigung ist die häufigste Bescheinigung der Krankenkasse. Jobcenter, Arbeitgeber und Behörden fordern sie oft an. Hier erfahren Sie, wie Sie sie bei jeder Kasse schnell bekommen.

AOK / TK / Barmer

Online-Portal oder App nutzen

Bei den meisten Kassen ist die Mitgliedsbescheinigung sofort im Online-Portal oder in der App als PDF verfügbar.

  • AOK: Meine AOK App – Bescheinigungen & Nachweise
  • TK: tk.de → Meine TK → Bescheinigungen
  • Barmer: barmer.de → Mein Bereich → Dokumente
Zur Nachweis-Übersicht
DAK / BKK / KKH / hkk

Weitere Kassen

Auch kleinere und mittlere Kassen stellen die Bescheinigung online, per App, telefonisch oder per Post aus.

  • DAK: dak.de → Mein Bereich
  • KKH: kkh.de → Service-Portal
  • hkk: hkk.de → Mitgliederbereich
  • SBK, HEK, IKK: jeweiliges Portal
Bescheinigung hochladen
GKV · Zweck

Wofür wird sie gebraucht?

Die Mitgliedsbescheinigung belegt die GKV-Mitgliedschaft und ist für viele Stellen erforderlich.

  • Jobcenter: Anlage SV beim Grundsicherungsgeld-Antrag
  • Arbeitgeber: bei Beginn der Beschäftigung
  • Rentenversicherung: als Krankenversicherungsnachweis
Grundsicherungsgeld-Anlagen

Direkt zur eigenen Krankenkasse

Die Bescheinigung stellt die Krankenkasse aus. Hier geht es ohne Umweg zur richtigen Stelle der größten Kassen:

AOK
Allgemeine Ortskrankenkasse
Zur KasseAnleitung →
TK
Techniker Krankenkasse
Zur KasseAnleitung →
DAK
DAK-Gesundheit
Zur KasseAnleitung →
KKH
Kaufmännische Krankenkasse
Zur Kasse
IKK classic
 
Zur Kasse
KNAPPSCHAFT
 
Zur Kasse
hkk
 
Zur Kasse
Mobil
Mobil Krankenkasse
Zur Kasse
VIACTIV
 
Zur Kasse
SBK
Siemens-Betriebskrankenkasse
Zur Kasse
mhplus
mhplus Krankenkasse
Zur Kasse
pronova BKK
 
Zur Kasse
HEK
Hanseatische Krankenkasse
Zur Kasse
BIG
BIG direkt gesund
Zur Kasse

Adressen zuletzt geprüft am 18. August 2026. Für den Abruf ist meist eine Anmeldung im Kundenbereich nötig.

Andere Kasse?In Deutschland gibt es rund 93 gesetzliche Krankenkassen – darunter viele Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskassen. Der Weg ist überall derselbe: im Kundenbereich der Kasse anmelden (meist „Meine …“ genannt) und dort nach Bescheinigungen oder Mitgliedsbescheinigung suchen. Wer die Seite nicht findet, kommt mit einem Anruf beim Kundenservice am schnellsten weiter.
Ohne Online-ZugangEin formloser Brief genügt – eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben. Ein Muster zum Abschreiben steht auf den Seiten zu AOK, TK, DAK und BARMER.

Was Sie wissen sollten

Was bestätigt sie?Art der Mitgliedschaft (Pflicht, freiwillig, familienversichert), Beginn und Mitgliedsnummer.
KostenKostenlos. Kassen dürfen keine Gebühr verlangen.
GültigkeitFür Behörden sollte sie aktuell sein – meist nicht älter als 3 Monate. Bei älteren Bescheinigungen neu anfordern.
FamilienversicherungMitversicherte Familienmitglieder benötigen eine eigene Mitgliedsbescheinigung in ihrem Namen.

So funktioniert AmtsKompass – in 3 Schritten

1
Dokument hochladen

Brief oder Bescheid als Foto oder PDF hochladen – kostenlos registrieren und direkt starten.

2
Automatische Analyse

AmtsKompass erkennt Absender, Dokumenttyp, Fristen und was von Ihnen verlangt wird.

3
Verstehen & handeln

Sie erhalten eine verständliche Erklärung, eine Aufgabenliste und Links zu offiziellen Quellen.

Häufige Fragen zu Mitgliedsbescheinigung

Wo bekomme ich die Mitgliedsbescheinigung am schnellsten?
Im Online-Portal oder in der App Ihrer Krankenkasse – bei AOK, TK, Barmer, DAK und den meisten anderen Kassen ist sie dort sofort als PDF verfügbar. Ohne Online-Zugang hilft die Telefon-Hotline.
Kostet die Mitgliedsbescheinigung etwas?
Nein, die Krankenkasse muss sie kostenlos ausstellen – auch mehrfach und auch für familienversicherte Angehörige.
Wofür brauche ich die Mitgliedsbescheinigung?
Am häufigsten für das Jobcenter (Anlage SV beim Grundsicherungsgeld-Antrag), für den Arbeitgeber bei Jobbeginn und für Behörden wie die Rentenversicherung als Krankenversicherungsnachweis.

Zum Mitnehmen

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick – zum Abhaken, Ausdrucken oder Mitnehmen zum Termin.

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Keine RechtsberatungWir sind keine Kanzlei und keine Beratungsstelle. Die Texte hier ordnen ein und erklären, sie ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft eine Sozialberatung, ein Sozialverband oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Sozialrecht weiter.
Woher die Angaben stammenWir stützen uns auf die Gesetzestexte und die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen und verlinken sie auf den jeweiligen Seiten. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.
StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.