GKV · Mitgliedsbescheinigung
Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse anfordern
Die Mitgliedsbescheinigung ist die häufigste Bescheinigung der Krankenkasse. Jobcenter, Arbeitgeber und Behörden fordern sie oft an. Hier erfahren Sie, wie Sie sie bei jeder Kasse schnell bekommen.
Direkt zur eigenen Krankenkasse
Die Bescheinigung stellt die Krankenkasse aus. Hier geht es ohne Umweg zur richtigen Stelle der größten Kassen:
Adressen zuletzt geprüft am 18. August 2026. Für den Abruf ist meist eine Anmeldung im Kundenbereich nötig.
Andere Kasse?In Deutschland gibt es rund 93 gesetzliche Krankenkassen – darunter viele Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskassen. Der Weg ist überall derselbe: im Kundenbereich der Kasse anmelden (meist „Meine …“ genannt) und dort nach Bescheinigungen oder Mitgliedsbescheinigung suchen. Wer die Seite nicht findet, kommt mit einem Anruf beim Kundenservice am schnellsten weiter.
Ohne Online-ZugangEin formloser Brief genügt – eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben. Ein Muster zum Abschreiben steht auf den Seiten zu AOK, TK, DAK und BARMER.
Was Sie wissen sollten
Was bestätigt sie?Art der Mitgliedschaft (Pflicht, freiwillig, familienversichert), Beginn und Mitgliedsnummer.
KostenKostenlos. Kassen dürfen keine Gebühr verlangen.
GültigkeitFür Behörden sollte sie aktuell sein – meist nicht älter als 3 Monate. Bei älteren Bescheinigungen neu anfordern.
FamilienversicherungMitversicherte Familienmitglieder benötigen eine eigene Mitgliedsbescheinigung in ihrem Namen.
Häufige Fragen zu Mitgliedsbescheinigung
Wo bekomme ich die Mitgliedsbescheinigung am schnellsten?
Im Online-Portal oder in der App Ihrer Krankenkasse – bei AOK, TK, Barmer, DAK und den meisten anderen Kassen ist sie dort sofort als PDF verfügbar. Ohne Online-Zugang hilft die Telefon-Hotline.
Kostet die Mitgliedsbescheinigung etwas?
Nein, die Krankenkasse muss sie kostenlos ausstellen – auch mehrfach und auch für familienversicherte Angehörige.
Wofür brauche ich die Mitgliedsbescheinigung?
Am häufigsten für das Jobcenter (Anlage SV beim Grundsicherungsgeld-Antrag), für den Arbeitgeber bei Jobbeginn und für Behörden wie die Rentenversicherung als Krankenversicherungsnachweis.
Krankenkassen-Schreiben hochladen und verstehen
Anforderungsschreiben oder Bescheid der Krankenkasse hochladen – AmtsKompass erkennt, ob es um die Mitgliedsbescheinigung, einen Beitragsbescheid oder etwas anderes geht.
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Keine RechtsberatungWir sind keine Kanzlei und keine Beratungsstelle. Die Texte hier ordnen ein und erklären, sie ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft eine Sozialberatung, ein Sozialverband oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Sozialrecht weiter.
Woher die Angaben stammenWir stützen uns auf die Gesetzestexte und die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen und verlinken sie auf den jeweiligen Seiten. Maßgeblich ist immer der eigene Bescheid.
StandDiese Seite wurde zuletzt im August 2026 geprüft.