Krankenkasse · BARMER
BARMER Mitgliedsbescheinigung anfordern
Die Mitgliedsbescheinigung der BARMER bestätigt Ihre gesetzliche Krankenversicherung – oft verlangt vom Jobcenter (Anlage SV), Arbeitgeber oder anderen Behörden. So bekommen Sie sie kostenlos und meist sofort.
Direkt zur BARMER
Die Bescheinigung stellt die Krankenkasse aus – nicht wir. Hier geht es ohne Umweg zur richtigen Stelle im Bereich Meine BARMER:
Bescheinigung bei der BARMER anfordern →
Führt zu BARMER. Für den Abruf ist in der Regel eine Anmeldung im Kundenbereich nötig.
Kein Online-Zugang? Dieses Schreiben genügt
Ein formloser Brief reicht aus. Abschreiben oder ausdrucken, Daten eintragen und an die BARMER schicken – eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben.
Absender: Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum
Versichertennummer: (steht auf der Gesundheitskarte)
An die BARMER
Betreff: Bitte um Mitgliedsbescheinigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte stellen Sie mir eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung über meine
gesetzliche Krankenversicherung aus und senden Sie sie an die oben
genannte Anschrift.
Ich benötige die Bescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum, Unterschrift
Wichtig zu wissen
KostenKostenlos. Die BARMER darf keine Gebühr verlangen – auch mehrfach und für familienversicherte Angehörige.
Für das JobcenterBeim Grundsicherungsgeld-Antrag als Anlage SV. Die Bescheinigung sollte aktuell sein (nicht älter als 3 Monate).
FamilienversicherungMitversicherte brauchen eine eigene Bescheinigung auf ihren Namen – über den Hauptversicherten anforderbar.
Was drinstehtArt der Mitgliedschaft (Pflicht/freiwillig/familienversichert), Beginn und Ihre BARMER-Mitgliedsnummer.
Post von der BARMER bekommen?
Beitragsbescheid, Nachforderung oder Anforderung nicht verstanden? Laden Sie das Schreiben hoch – AmtsKompass erkennt in 2 Minuten, worum es geht, welche Frist gilt und was zu tun ist. Kostenlos, ohne Risiko.
Schreiben kostenlos prüfen →
Häufige Fragen
Was kostet die BARMER Mitgliedsbescheinigung?
Nichts. Die Bescheinigung ist kostenlos – auch dann, wenn Sie sie mehrfach benötigen oder für mitversicherte Angehörige anfordern. Eine Gebühr darf dafür nicht verlangt werden.
Wie aktuell muss die Bescheinigung sein?
Jobcenter und Behörden verlangen in der Praxis meist eine Bescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist. Steht im Anschreiben eine andere Vorgabe, gilt diese. Im Zweifel lieber eine frische anfordern – es kostet ja nichts.
Was ist der Unterschied zur Krankenversicherungsbescheinigung?
Beide belegen die Versicherung, sind aber unterschiedlich zugeschnitten: Die Mitgliedsbescheinigung nennt Art und Beginn der Mitgliedschaft und wird typischerweise von Jobcenter oder Arbeitgeber verlangt. Eine Versicherungsbescheinigung wird oft für Schule, Hochschule oder Praktikum ausgestellt. Welche gebraucht wird, steht im Anschreiben der Stelle, die sie anfordert.
Was kann ich tun, wenn die BARMER nicht reagiert?
Zuerst schriftlich und mit Frist nachfassen – eine kurze Mail oder ein Brief mit Datum reicht, wichtig ist ein Nachweis. Bleibt die Antwort aus, hilft der telefonische Kundenservice oft schneller als das Portal. Läuft beim Jobcenter parallel eine Frist, sollte man dort kurz mitteilen, dass die Bescheinigung angefordert ist, aber noch aussteht.
Brauchen mitversicherte Familienangehörige eine eigene Bescheinigung?
Ja. Jede versicherte Person braucht eine Bescheinigung auf ihren eigenen Namen. Anfordern kann sie in der Regel die hauptversicherte Person mit, sodass kein getrennter Zugang nötig ist.