Die Deutsche Rentenversicherung lehnt einen großen Teil der Anträge auf Erwerbsminderungsrente zunächst ab. Das ist kein Grund aufzugeben: mit dem richtigen Widerspruch und passenden ärztlichen Unterlagen wird ein Teil der Ablehnungen noch erfolgreich revidiert.
Ab Zustellung des Ablehnungsbescheids bleibt in der Regel ein Monat Zeit für den Widerspruch – danach wird der Bescheid bestandskräftig.
Die Rentenversicherung entscheidet meist nach Aktenlage. Neue oder ausführlichere ärztliche Unterlagen sind der wichtigste Hebel.
Teilweise Erwerbsminderung: 3 bis unter 6 Stunden täglich möglich. Volle Erwerbsminderung: unter 3 Stunden täglich möglich.
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